Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieser Dienstleistungsvertrag (der 'Vertrag') stellt eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen (unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person handelt) ('Kunde') und RWS dar, wobei 'RWS' ein vom Kunden mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragtes Unternehmen ist (wie nachstehend definiert) und die Gesellschaft RWS Holdings Plc bezeichnet, die nach den Gesetzen von England und Wales gegründet wurde und ihren Sitz in Europe House Chiltern Hill, Chalfont St. Peter, Bucks SL9 9FG, Vereinigtes Königreich, hat, oder ein Unternehmen, das sich im Besitz von RWS Holdings Plc befindet, Eigentümer von RWS Holdings Plc ist oder sich in gemeinsamem Besitz befindet (ein beliebiges verbundenes Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft von RWS Holdings Plc).

In diesem Dokument bezieht sich der Begriff 'Dienstleistungen' auf die von RWS bereitgestellten oder zu erbringenden Dienstleistungen, die im jeweiligen Auftrag festgelegt sind. Dazu gehören u. a. Lokalisierung, Übersetzung, Dolmetschen oder damit verbundene Dienstleistungen. Zur Klarstellung: Die von RWS bereitgestellten Dienstleistungen sind nicht für Minderjährige gedacht und/oder werden diesen auch nicht angeboten. Ein 'Auftrag' bezeichnet (i) die Unterschrift des Kunden oder eine andere Benachrichtigung an RWS bezüglich der Annahme eines Angebots, einer Leistungsbeschreibung oder eines anderen Auftragsdokuments von RWS für Dienstleistungen, die sich ausdrücklich auf diesen Vertrag beziehen, oder (ii) einen Auftrag des Kunden oder eine andere schriftliche Zahlungsanweisung, die von RWS genehmigt wurde, um mit der Bereitstellung und Erbringung von Dienstleistungen zu beginnen. Die Geschäftsbedingungen dieses Vertrags werden hiermit durch Verweis in jeden Auftrag aufgenommen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und denen eines Auftrags sind die Bestimmungen des Vertrags maßgeblich.

1. Erbringung von Dienstleistungen

Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags stellt RWS dem Kunden Dienstleistungen zur Verfügung, und der Kunde stimmt zu, diese Dienstleistungen zu bezahlen. RWS tritt dem Kunden alle Eigentumsrechte an den von RWS gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erstellten Liefergegenständen und zugehörigen Materialien ab, vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Kunden für diese Dienstleistungen.

2. Verpflichtungen des Kunden

2.1 Der Kunde akzeptiert, dass er dafür verantwortlich ist, zu überprüfen, ob die Dienstleistungen für seine Anforderungen geeignet sind. Der Kunde stellt RWS rechtzeitig alle Komponenten, Dateien, Daten, Inhalte, Dokumente, Informationen und sonstigen Materialien ('Kundenmaterialien') zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit RWS die Dienstleistungen erbringen kann. Falls der Kunde das Vorstehende nicht übermittelt, wenn dies nach vernünftigem Ermessen von RWS verlangt wird, entbindet dies RWS von jeglicher Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß einem zuvor vereinbarten Zeitplan.

2.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Kundenmaterialien in allen wesentlichen Aspekten korrekt und vollständig sind. RWS ist nicht dafür verantwortlich, die Qualität der Kundenmaterialien auf typografische oder andere Fehler hin zu überprüfen oder Fehler zu korrigieren, die diese Kundenmaterialien möglicherweise enthalten. RWS ist nicht verpflichtet festzustellen, ob und welche Teile der an RWS übermittelten Kundenmaterialien nicht zur Übersetzung bestimmt sind. Die Kundenmaterialien werden von RWS vollständig übersetzt, und die Dienstleistungsentgelte werden für alle übersetzten Kundenmaterialien gemäß den Bedingungen dieses Vertrags berechnet.

2.3 Der Kunde bestätigt, dass er der Eigentümer dieser Kundenmaterialien ist oder rechtmäßig zu deren Nutzung befugt ist, und gewährt RWS hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz und gestattet den Mitarbeiter:innen, Auftragnehmern und Vertretern von RWS die Nutzung, Vervielfältigung, Modifizierung und Erstellung abgeleiteter Arbeiten der Kundenmaterialien ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen. Der Kunde erklärt und garantiert, dass die an RWS zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen übermittelten Kundenmaterialien nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, darunter, ohne Einschränkung, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder Patente.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Nutzung der von RWS bereitgestellten Dienstleistungen unter Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften. Der Kunde nutzt die Dienstleistungen nicht für unrechtmäßige, betrügerische oder unbefugte Zwecke, darunter, ohne Einschränkung, (a) die Übermittlung oder Verbreitung schädlicher, beleidigender oder obszöner Inhalte; (b) die Manipulation oder Störung der Dienstleistungen oder Systeme von RWS; (c) der Zugriff oder versuchte Zugriff auf die Dienstleistungen oder Systeme von RWS auf unberechtigte Weise; (d) die Beteiligung an jeglichen Handlungen, die die Datenschutzrechte anderer verletzen; und (e) die Nutzung der Dienstleistungen, um unaufgefordert Werbe- oder Marketingmaterial ('Spam') zu senden.

2.5 Der Kunde erklärt und garantiert, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags und der Akzeptanz dieses Vertrags und während der gesamten Dauer des Auftrags und dieses Vertrags (i) nicht auf den Specially Designated Nationals and Blocked Persons Lists des Office of Foreign Assets Controls (OFAC) aufgeführt ist und (ii) keinen von einer Regierung oder Aufsichtsbehörde auferlegten Sanktionen, Embargos oder Einschränkungen unterliegt, einschließlich, ohne Einschränkung, solchen von den Vereinten Nationen, vom Vereinigten Königreich, von den Vereinigten Staaten, von der Europäischen Union oder von einer anderen relevanten Behörde. Der Kunde wird RWS umgehend benachrichtigen, wenn während der Dauer des Auftrags und dieses Vertrags irgendwelche Sanktionen, Embargos oder Einschränkungen gegen ihn verhängt werden.

2.6 Der Kunde stimmt zu, RWS, seine Beauftragten, Directors und Mitarbeitenden sowie seine Vertreter von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schadenersatzansprüchen sowie Kosten und Ausgaben (einschließlich vertretbarer Anwaltshonorare) freizustellen, die aus der Verletzung von Abschnitt 2 durch den Kunden entstehen oder damit zusammenhängen.

2.7 RWS trägt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erbringung von Dienstleistungen, die durch Verzögerungen oder Versäumnisse des Kunden bei der Bereitstellung von Kundenmaterialien oder bei der Erfüllung anderer Verpflichtungen des Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftrags verursacht wurden. Wenn RWS für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen oder mehr an der vollständigen Erfüllung gehindert wird, kann RWS dem Kunden alle erbrachten, aber noch nicht in Rechnung gestellten Dienstleistungen in Rechnung stellen, ohne dass dadurch die Ausübung weiterer Rechtsmittel eingeschränkt wird.

3. Zahlung

RWS stellt dem Kunden die im Auftrag angegebenen Dienstleistungen und die zugehörigen Entgelte und Aufwendungen in der dort angegebenen Währung in Rechnung. Außer in Fällen, in denen die Dienstleistungsentgelte vom Kunden per Debit- oder Kreditkarte gezahlt werden, verpflichtet sich der Kunde, alle Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung zu zahlen. Ohne Einschränkung der hierin vorgesehenen Rechtsmittel ist RWS berechtigt, auf rückständige Beträge eine Säumnisgebühr in Höhe des niedrigeren Betrags von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags zu erheben und/oder die Dienstleistungen auszusetzen, bis die rückständigen Beträge bezahlt sind. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrags an RWS zu zahlenden Beträge werden ohne Steuern (einschließlich Quellensteuern) und von Behörden erhobene Umlagen, Gebühren und Abgaben ausgewiesen, die mit Ausnahme der von RWS zu zahlenden Ertragssteuern allein vom Kunden zu tragen sind.

4. Dienstleistungsgarantie; Verzögerungen

4.1 RWS garantiert dem Kunden, dass (i) RWS berechtigt ist, die Dienstleistungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu erbringen, und (ii) dass RWS die Dienstleistungen gemäß den in der Branche allgemein für ähnliche Dienstleistungen erhobenen Standards erbringt. RWS gewährleistet nicht, dass die Dienstleistungen fehlerfrei sind. Stellt der Kunde einen Mangel oder Fehler in den erbrachten Dienstleistungen fest, muss der Kunde RWS innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt der Dienstleistungen schriftlich über Mängel oder Fehler informieren. Ohne eine solche Benachrichtigung gelten die Dienstleistungen als vom Kunden angenommen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung unternimmt RWS wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um diese Dienstleistungen erneut zu erbringen oder zu korrigieren. Wenn RWS nicht in der Lage ist, diese nicht vertragsgemäßen Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren, kann der Kunde als alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel eine Erstattung (für im Voraus bezahlte Gebühren) für den Teil der nicht vertragsgemäßen Dienstleistungen erhalten, vorausgesetzt, dass der Kunde keine Rechte in Bezug auf die Dienstleistungen hat, auf die sich eine solche Erstattung bezieht, und dass der Kunde alle nicht vertragsgemäßen Leistungen und alle Kopien davon in seinem Besitz an RWS zurückgibt.

MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT 4 DARGELEGTEN GARANTIEN LEHNT RWS, IM NAMEN VON SICH SELBST, SEINEN LIEFERANTEN, DIENSTLEISTERN UND VERTRETERN, HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER EIGENTUMSRECHTEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR, DER NUTZUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN; DIESE WERDEN HIERMIT IM RAHMEN DES GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANGS AUSGESCHLOSSEN.

5. Laufzeit und Beendigung

5.1 Dieser Vertrag endet entweder (a) nach Abschluss der erbrachten Dienstleistungen gemäß den von beiden Parteien vereinbarten Auftragsbedingungen oder (b) mit der Kündigung des Auftrags (auf den sich diese Bedingungen beziehen), wobei der jeweils frühere Termin maßgeblich ist, es sei denn, der Auftrag wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags früher gekündigt. Zur Klarstellung: Mit einer Kündigung des Auftrags wird auch dieser Vertrag automatisch gekündigt.

5.2 Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bedingung dieses Vertrags verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt. Jede Partei kann den Auftrag und diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen. Bei Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags oder eines Auftrags bezahlt der Kunde RWS in voller Höhe für alle erbrachten Dienstleistungen, einschließlich aller laufenden Arbeiten und aller erstattungsfähigen Ausgaben, die RWS bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung entstanden sind, und jede Partei gibt das Eigentum der anderen Partei an die andere Partei zurück. Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf die entstandenen Rechte und Pflichten beider Parteien.

6. Haftungsbeschränkungen

In keinem Fall haftet eine der Parteien für Folge- oder Nebenschäden, besondere Schäden, indirekte Schäden oder verschärften oder Strafe einschließenden Schadenersatz oder für den Verlust von Geschäftseinnahmen oder Gewinnen, Geschäftsunterbrechungen oder den Verlust von Geschäftsinformationen, selbst wenn eine Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Haftung einer Partei im Rahmen dieses Vertrags oder eines Auftrags, ob aus vertraglicher Verpflichtung, unerlaubter Handlung oder anderweitig, den Gesamtbetrag der Dienstleistungsentgelte, die an RWS für Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Auftrags während des Zwölf-(12)-Monatszeitraums vor Entstehung des Grundes für eine Rechtshandlung gezahlt wurden, oder den Betrag von fünfzigtausend US-Dollar (50.000 USD), je nachdem, welcher niedriger ist.

7. Beschränkungen der Offenlegung vertraulicher Informationen

Die Parteien (i) behandeln sämtliche von der jeweils anderen Partei offengelegten Informationen in Bezug auf deren Geschäfte ('vertrauliche Informationen') vertraulich und (ii) verwenden solche Informationen ausschließlich in Zusammenhang mit diesem Vertrag. Diese Bestimmung gilt nicht für Informationen, die (a) ohne Verschulden der Empfängerpartei öffentlich bekannt werden, (b) von der Empfängerpartei unabhängig und ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, (c) der Empfängerpartei auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei verfügbar gemacht werden, sofern es dieser Quelle nicht aus vertraglichen, gesetzlichen oder treuhänderischen Gründen untersagt ist, diese Informationen an die Empfängerpartei weiterzugeben, oder (d) von RWS seinen Auftragnehmern gegenüber zur ausschließlichen Verwendung mit diesem Vertrag und unter einer Geheimhaltungspflicht offengelegt werden, die nicht weniger streng ist als die, der die Parteien gemäß diesem Vertrag unterliegen. Die Parteien vereinbaren, dass alle Vertraulichkeitsverpflichtungen für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum der Offenlegung bestehen bleiben und dass jede Partei auf Anfrage alle Dokumente und elektronischen Medien, die die vertraulichen Informationen der anderen Partei enthalten, einschließlich aller Kopien davon, zurückgibt oder löscht.

8. Rechtsmittel

Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass jede unbefugte Offenlegung bzw. jeder andere Verstoß oder drohende Verstoß gegen diese Vereinbarung durch eine Partei der anderen Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen würde. Dementsprechend ist jede Partei, unbeschadet der ihr anderweitig zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel, berechtigt, einen angemessenen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, um etwaige Verstöße gegen diese Vereinbarung zu verhindern, ohne dass eine Kaution oder sonstige Sicherheit erbracht werden muss.

9. Anwendbares Recht; Gerichtsbarkeit

Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen unterliegt dieser Vertrag unter Ausschluss der als Kollisionsrecht bekannten Gesetze den Gesetzen von England und Wales und wird nach diesen ausgelegt. Alle Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen rechtlichen Verfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterliegen der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen Gerichte. Die Parteien erkennen hiermit unwiderruflich die Gerichtshoheit sowie den Gerichtsstand an.

10. Verschiedenes

10.1 Gesamter Vertrag. Der vorliegende Vertrag, einschließlich sämtlicher zugehöriger Aufträge und Pläne, stellt die gesamte und ausschließliche Vereinbarung und Abrede zwischen dem Kunden und RWS in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen und/oder gleichzeitigen Vereinbarungen und Abreden, ob schriftlich oder mündlich, zwischen dem Kunden und RWS in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Alle Geschäftsbedingungen, die in einem Kundenauftrag enthalten sind und von den Bedingungen dieses Vertrags abweichen oder sie ergänzen, gelten als aus dem Auftrag gestrichen, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch RWS vorliegt.

10.2 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrags durch ein zuständiges Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, ist die betreffende Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchzusetzen, wobei dieser Vertrag im Übrigen uneingeschränkt in Kraft bleibt.

10.3 Vertragsänderungen. Außer mit ausdrücklichem Einverständnis der autorisierten Vertreter beider Parteien im Rahmen des zugehörigen Auftrags darf der vorliegende Vertrag von den Parteien in keiner Weise geändert, modifiziert oder ergänzt werden, es sei denn, dies erfolgt in Form eines schriftlichen Dokuments, das durch einen bevollmächtigten Vertreter von RWS und einen bevollmächtigten Vertreter des Kunden unterzeichnet wird.

10.4 Verzicht. Unterlässt es eine der Parteien, eine beliebige Bestimmung dieses Vertrags geltend zu machen, stellt dies keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder anderer Vertragsbestimmungen dar.

10.5 Abtretung. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch RWS teilweise oder in seiner Gesamtheit kraft Gesetzes oder anderweitig abzutreten oder zu übertragen. Jeglicher Versuch der Abtretung dieses Vertrags ohne eine solche Genehmigung ist unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist dieser Vertrag für jeglichen Rechtsnachfolger und genehmigten Zessionar jeder der Parteien verbindlich und wirksam.

10.6 Mitteilungen. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrags erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform und werden per bestätigter Faxübermittlung/digitaler Bereitstellung, per Kurier oder Übernachtzustellung oder per Einschreiben zugestellt und gelten in jedem Fall zum Zeitpunkt des Erhalts als übergeben. Alle Mitteilungen werden an die im entsprechenden Auftrag angegebenen Adressen oder an eine andere Adresse gesendet, die von einer der Parteien gemäß diesem Abschnitt der jeweils anderen Partei angegeben wurde. Jede der Parteien kann ihre Adresse für die Zustellung von Mitteilungen per schriftlicher Benachrichtigung an die andere Partei gemäß der in diesem Abschnitt angegebenen Vorgehensweise ändern.

10.7 Ausfertigungen. Der Austausch des unterzeichneten Vertrags (in mehreren Ausfertigungen oder als einzelnes Exemplar) per digitaler Signatur oder auf anderem elektronischen Wege, z. B. in Form einer PDF-Datei, reicht aus, um die Bedingungen des Vertrags für beide Parteien verbindlich in Kraft treten zu lassen.

10.8 Drittbegünstigte. Außer wo innerhalb dieses Vertrags ausdrücklich vermerkt, soll diese Vereinbarung keinerlei Rechte zugunsten Dritter erzeugen beziehungsweise nicht durch Drittparteien, die weder als Parteien zu diesem Vertrag genannt sind noch im Rahmen des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 berechtigt sind, einklagbar sein. Keine Partei darf sich selbst als Treuhänder einer dritten Partei deklarieren.

10.9 Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien dieses Vertrags sind unabhängige Vertragsschließende, und mit diesem Vertrag wird zwischen den Parteien weder ein Partnerschafts- noch ein Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Vertretungsverhältnis begründet. Keine der Parteien ist ermächtigt, die jeweils andere Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung zu verpflichten oder in deren Namen Verpflichtungen einzugehen.

10.10 Abwerbeverbot. Während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach darf keine Partei ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei die Dienste von Mitarbeiter:innen oder Auftragnehmern der anderen Partei, die an der Erbringung, Durchführung oder Entgegennahme der Dienstleistungen beteiligt sind, mittelbar oder unmittelbar abwerben oder dies versuchen. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Inhalt dieses Abschnitts 10.10 nicht so ausgelegt werden, dass den Parteien die Einstellung von Personen untersagt ist, die sich ohne Abwerbung oder Anwerbung durch die einstellende Partei auf eine Stellenanzeige in einer Zeitung, in elektronischen Medien oder in anderweitig allgemein verfügbaren öffentlichen Medien bewerben.

10.11 Unterbeauftragung. Mit Ausnahme des Netzwerks von Freiberufler:innen und linguistischen Auftragnehmern von RWS darf RWS die Dienstleistungen nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden an Unterauftragnehmer vergeben. RWS übernimmt dem Kunden gegenüber die Hauptverantwortung für die Erbringung solcher untervergebenen Dienstleistungen.

10.12 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung ist keine der Parteien für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung dieses Vertrags oder eines Auftrags verantwortlich, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen, insbesondere auf Naturereignisse, Krieg, Epidemien, Pandemien, Terrorismus, innere Unruhen, Gerichtsbeschlüsse, Brände, Überschwemmungen, extreme Wetterbedingungen, Streiks oder andere Arbeitsunruhen ('Höhere Gewalt'). Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als fünfundvierzig (45) Tage andauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.

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